Flugabgabe ab 1.1.2018 halbiert

Die Flugabgabe, umgangssprachlich auch „Ticketsteuer“ genannt, ist von jedem Passagier beim Abflug von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Flugzeug zu bezahlen. Diese beträgt bis jetzt EUR 7 für Kurzstreckenflüge, EUR 15 für Mittelstreckenflüge und EUR 35 für Langstreckenflüge. Für die Einhebung ist der Luftfahrzeughalter zuständig. Auch Passagiere eines Privatflugzeuges sind von der Flugabgabe erfasst.

Erfreulicherweise wurden diese Beträge nun vom Gesetzgeber halbiert. Die Flugabgabe beträgt für Abflüge von einem österreichischen Flughafen ab dem 1.1.2018 EUR 3,5 für Kurzstreckenflüge, EUR 7,5 für Mittelstreckenflüge, und EUR 17,5 für Langstreckenflüge.

Dies ist nun schon die zweite Gebührensenkung, nachdem schon im Jahr 2013 die ursprüngliche Höhe der Flugabgabe nach unten nivelliert wurde. In den Niederlanden wurde eine ähnliche Abgabe nach nur 12 Monaten wieder abgeschafft, nachdem viele Fluggäste auf grenznahe ausländische Flughäfen ausgewichen waren.