Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung künftig ohne Notar möglich

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) kann unter bestimmten Voraussetzungen künftig ohne die Beiziehung eines Notars kostenschonend gegründet werden. Dies ist allerdings auf die Gründung einer GmbH, mit nur einem geschäftsführendem Gesellschafter und einer standardisierten Errichtungserklärung beschränkt. Das Stammkapital hat EUR 35.000,‑‑ zu betragen, wovon nur EUR 17.500,‑‑ sofort einbezahlt werden können. Die Inanspruchnahme der Gründungspriviligierung, mit einem gründungspriviligierten Stammkapital von EUR 10.000,‑‑, wovon EUR 5.000,‑‑ sofort einzubezahlen sind, ist allerdings zulässig.

Sofern mehrere Personen Gesellschafter einer GmbH werden sollen, oder ein auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag gewünscht wird, ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes bzw. Notares nach wie vor notwendig und empfehlenswert.