von Dr. Dieter Altenburger und Mag. Dieter Wurmitzer
Mit der letzten Nov zum Eisenbahngesetz 1957, in Kraft getreten am 22.4.2010, fand die Bestimmung des § 48 EisbG, die sich mit Änderungen und Auflassungen von Eisenbahnkreuzungen beschäftigt, eine wesentliche Änderung. Zahlreiche Fragen zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer ersatzlosen Aufhebung lässt das Gesetz aber offen. Der Aufsatz versucht, diese "Lücke" in Form einer umfassenden Darstellung der Neuregelung zu schließen.