Eine der wesentlichen Säulen für unternehmerischen Erfolg sind kompetente und motivierte Mitarbeiter. Voraussetzung dafür sind bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses rechtlich fundierte
Dienstverträge, die einerseits den betrieblichen Besonderheiten und Bedürfnissen des Arbeitgebers gerecht werden und
andererseits den
strengen Vorgaben der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entsprechen. Auch die Wahl des richtigen „Vertragstyps" oder des Arbeitszeitmodells kann für das Unternehmen teure und den
Betriebsfrieden störende Gerichtsverfahren verhindern.
In sämtlichen „schwierigen" Situationen (ob mit einem einzelnen Mitarbeiter oder dem Betriebsrat) müssen wir aufgrund unserer unternehmensinternen Erfahrungen unsere Beratung nicht nur auf profunde Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung beschränken, sondern zeichnen uns auch durch strategisches Denken und „Soft Skill"-Fähigkeiten im Umgang mit Mitarbeitern aus.