Recht des Gesundheitswesens
Immer mehr private Unternehmen und Vereine übernehmen aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich. Missstände
in den letzten Jahren führten allerdings vermehrt zu komplexen Regelungen, die für einen Dritten nicht immer leicht zu durchblicken
sind.
Aufgrund unserer Erfahrungen mit verschiedensten Klienten im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (Rettungs- und Heimträgerorganisationen, Krankenanstalten, gemeinwirtschaftlichen
Organisationen u.a.) ist für unser Team neben der umfassenden rechtlichen Kenntnis das Verständnis über das wirtschaftliche und soziale Umfeld der in diesem Bereich tätigen
Klientel eine Selbstverständlichkeit.
Serviceleistungen unserer Kanzlei sind unter anderem:
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Beratung von Organisationen bei der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand im Hinblick auf Vergabe- und Beihilfenrecht sowie Förderbestimmungen
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Erstellung von Heimordnungen und Heimverträgen
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Gründung und Beratung von (gemeinnützigen) Vereinen und Gesellschaften
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Beratung und Vertretung bei der Erlangung gewerbe- sowie sonstiger verwaltungsrechtlicher Genehmigungen & Anerkennungen nach den einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen
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Gestaltung der unterschiedlichen branchenspezifischen Verträge & AGBs sowie Geltendmachung und Abwehr daraus resultierender Ansprüche und Haftungen
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Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus ärztlichen bzw. sonstigen medizinischen Behandlungen, sowohl außergerichtlich als auch vor Behörden und Gerichten und die Vertretung in
berufs- und disziplinarrechtlichen Verfahren