Der Bereich des Öffentlichen Rechts stellt in der österreichischen Rechtsordnung den mit Abstand
größten Teil dar. Nicht nur
der private, sondern auch der unternehmerische Rechtsunterworfene finden sich - gerade aufgrund der Normenflut der letzten Jahre - nur schwer zu recht. Darüber hinaus stoßen auch die
hausinternen Rechtsabteilungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten vermehrt an ihre Grenzen.
Unser Leistungsangebot ist daher nicht nur auf Unternehmer und Private, sondern auch auf öffentliche Rechtsträger maßgeschneidert. Durch diese Tätigkeit sowohl für als auch mit Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts lässt sich in den vielen Fällen eine Schnittstelle finden, die es ermöglicht, eine zufriedenstellende und reibungslose Lösung zu finden.