In zunehmendem Ausmaß wird der öffentliche Bereich in klassischen unternehmerischen Bereichen tätig. Hierbei sind neben den allgemein anzuwendenden Bestimmungen auch spezifische nationale und europäische Regelungen anzuwenden. Dies gilt etwa für das gesamte Beschaffungswesen (Vergaberecht) sowie die Einhaltung budgetmäßiger Vorgaben („Maastricht-Kriterien“).
Wir beraten Kommunen und andere Körperschaften öffentlichen Rechts bei Anschaffungs- und Betriebsvorgängen, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen. Auch bei der Vorbereitung und Gestaltung umfangreicher Umweltverfahren unterstützen wir die jeweiligen Antragsteller bzw. Parteien.
Unsere Leistungen umfassen
Verbundene Rechtsbereiche sind insbesondere: Öffentliches Recht, Projektfinanzierungen & Public Private Partnerships, Umweltrecht, Vergaberecht