Rückgriff auf Unterlagen aus Feststellungsverfahren

Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf Unterlagen und Gutachten eines UVP-Feststellungsverfahrens durch ein VwG: Laut Gerichtshof kann ein VwG in seiner Entscheidung zwar grundsätzlich auf Unterlagen und Gutachten aus einem UVP-Feststellungsverfahrenzurückgreifen, sofern diese noch aktuell sind. Diese Entscheidungsgrundlagen seien jedoch im Verfahren den Parteien zur Kenntnis zu bringen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen; das Parteiengehör ist nämlich von Amts wegen, ausdrücklich, in förmlicher Weise zu gewähren! VwGH 27.07.2016, Ra 2016/06/0017