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Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz

Mit 1. Jänner 2013 trat das Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz Gesetz (im Folgenden kurz LobbyG) in Kraft. Für bereits vor dem 1. Jänner 2013 tätige Rechtsträger und Personen gilt eine Übergangsfrist bis 31. März 2013.

Ziel des Gesetzes ist es, klare Verhältnisse für Tätigkeiten zu schaffen, mit denen staatliche Entscheidungsprozesse beeinflusst werden sollen (zum Newsletter).

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