Unser Service
für Sie.

JF www publikationen min

Nutzungsbedingungen

Aktienrechtsänderungsgesetz

Mit 1. August 2009 ist das neue Aktienrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG wird es in Zukunft mehr Transparenz in vor allem börsenotierten Aktiengesellschaften geben.

Völlig neu geregelt wurde die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, an der man zukünftig - bei Vorliegen der vorgesehenen Bedingungen - auch von auswärts via Internet oder Satellit teilnehmen kann. Erweiterte Möglichkeiten der Aktionäre zur Mitwirkung an Vorgängen und Entwicklungen in der Gesellschaft und die dazu notwendigen Informationen sollen das Interesse an den Unternehmen stärken, aber auch ein zusätzliches Kontrollinstrument darstellen. Dies wiederum soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Kapitalmarkt zu stärken (zum Newsletter).

/ Aktuelles