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JP LEGAL UPDATE 12 | 2022 BUSINESS IMMIGRATION

Erleichterte Erteilung von Aufenthaltstiteln an Schlüsselkräfte
Novellierung von NAG und AuslBG

von Mag. Georg Schwarzmann

Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) versucht der Gesetzgeber dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzutreten. Zudem erfolgt mit der Gesetzesänderung die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 in nationales Recht. Voranzustellen ist, dass an der im Jahr 2011 eingeführten Systematik der RWR-Karte mit den im Anhang des AuslBG normierten Punktekriterien festgehalten wird. Die Neuerungen beschränken sich daher auf punktuelle aber zielgerichtete Maßnahmen, wodurch neben dem erleichterten Zugang ein Anreiz für qualifizierte Zuwanderung geschaffen werden soll.

Sowohl hinsichtlich der Blauen Karte EU als auch für sonstige Schlüsselkräfte erfolgt eine Herabsetzung der Mindestgehälter. Eine durchaus praxisrelevante Erleichterung ist der Entfall des Erfordernisses eines Hochschulabschlusses für bestimmte hochqualifizierte Tätigkeiten im Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologie. Ebenso stellt die Anerkennung von Berufserfahrung nach vollendeten Halbjahren im Vergleich zur bisherigen Regelung, wonach nur ganze Jahre zu einer Punktevergabe führten, eine Verbesserung dar. Unter der Zielsetzung einer sachlichen Beurteilung ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Sprachzertifikaten von einem auf fünf Jahre positiv zu bewerten. Zudem können Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte zusätzliche Punkte für Englischkenntnisse erhalten, wenn Englisch nachweislich die Unternehmenssprache ist. Nicht zuletzt wird mit der Novelle der Umstieg zwischen der Blauen Karte EU und der RWR-Karte erleichtert.

Im Sinne der Anreizschaffung sind insbesondere die geänderten Voraussetzungen für den Familiennachzug hervorzuheben. Durch die Möglichkeit der gleichzeitigen Antragstellung soll eine gemeinsame Einwanderung von Familien erreicht werden. Darüber hinaus wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen an jene der zusammenführenden Schlüsselkraft angepasst.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Novellierung an zentralen Punkten ansetzt und mit wesentlichen Verbesserungen für Arbeitgeber und Antragsteller verbunden ist. Ob damit der gewünschte Effekt erzielt werden kann, bleibt abzuwarten.

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