Kostenersatz für die erstmalige Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches

Die Rechtsanwaltskosten für die erstmalige Geltendmachung eines Ausgleichsanspruches wegen Annullierung oder Verspätung gemäß der VO (EG) 261/2004, sind vom Luftfahrtunternehmen nicht zu erstatten, sofern die Fluggäste entsprechend Art 14 VO (EG) 261/2004  über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Bei Erteilung lückenhafter oder unverständlicher Auskünfte, stehen Rechtsanwaltskosten auch für die erstmalige Geltendmachung zu. BGH 25.02.2016, X ZR 35/15