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Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023

Mag. Christoph Piglmaier

Seit Ende Mai 2023 liegt der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 vor. Ziel des Gesetzes ist einerseits die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen durch Herabsetzung des Mindeststammkapitals sowie die Einführung einer neuen Gesellschaft, nämlich der Flexiblen Kapitalgesellschaft.

Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Änderungen bzw. Neuerungen vorgesehen:

Das Mindeststammkapital soll auf EUR 10.000,00 herabgesetzt werden, wobei nur
EUR 5.000,00 einbezahlt werden müssen. Bisher beträgt das Mindeststammkapital
EUR 35.000,00, wobei die übernommenen Stammeinlagen mit einem Betrag von insgesamt EUR 17.500,00 einbezahlt sein müssen.

Davon abweichend ist es bisher lediglich möglich, für die ersten 10 Jahre ab der Eintragung der Gesellschaft eine Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass die übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen in Summe lediglich EUR 10.000,00 betragen müssen, wobei auf die übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen nur ein Betrag von EUR 5.000,00 einbezahlt sein muss. Nach Ablauf von 10 Jahren müssen die übernommenen Stammeinlagen nach der bisherigen Gesetzeslage aber bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 17.500,00 aufgefüllt werden. Mit der geplanten Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,00 wird daher ein weiterer Anreiz für die Gründung einer GmbH geschaffen.

Weiters soll die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft eingeführt werden. Diese soll ein Mittelding zwischen einer GmbH und einer AG werden, wobei jedoch subsidiär das GmbH-Gesetz gelten wird. Ziel dieser neuen Gesellschaftsform ist es, Mitarbeiterbeteiligungen durch eine begünstigte Besteuerung zu erleichtern.
Im Ergebnis soll daher auch diese Maßnahme zu einer höheren Zahl an Gesellschaftsgründungen führen.

Bisher liegt nur der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 vor. Wir werden daher berichten, sobald das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 auch tatsächlich beschlossen wurde.

Bei Rückfragen zu den geplanten Änderungen stehen wir aber bereits jetzt zur Verfügung.

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