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Die Schwellenwerteverordnung 2018 läuft vorerst aus, eine Übergangsregelung ist in Sicht

von RA Mag. Nadia Kuzmanov

Das Bundeskanzleramt hat mit Rundschreiben vom 22.12.2022 nun Klarheit geschaffen. Wie erwartet wird die Schwellenwerteverordnung 2018 mit Ende 2022 auslaufen. Ab dem 1.1.2023 gelten für den Unterschwellenbereich sohin vorerst folgende Schwellenwerte des BVergG:

Vergabeverfahren

AG bzw Auftragsart

Auftragsart

Schwellenwerte

Direktvergabe

Klassischer öff AG

Bau-, Liefer- und DL-Aufträge

EUR 50.000

SektorenAG

EUR 75.000

Nicht offenes Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung

Klassischer öff AG

Bauaufträge

EUR 300.000

Liefer- und DL-Aufträge

EUR 80.000

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Klassischer öff AG

Bau-, Liefer- und DL-Aufträge

EUR 80.000

 

Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Schwellenwerte auf dem Krisenniveau von 2018 beibehalten werden sollen, wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Der Gesetzgeber hat daher eine Übergangsregelung - die Schwellewerteverordnung 2023 - auf den Weg gebracht, die 2023 kundgemacht wird.

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