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Gebührenerhöhung bei Liegenschaftsschenkungen

Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf im Begutachtungsverfahren, mit dem die Bemessungsgrundlage für die Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Schenkungen und Erbschaften deutlich erhöht werden soll.

Wird das Gesetz beschlossen, gilt die neue Regelung bereits ab 01.01.2013. Bei raschem Handeln können Schenkungen aber noch zu den aktuell geltenden Gebühren abgewickelt werden. Mit unserem Legal Info wollen wir Sie über die bevorstehenden Änderungen und Handlungsmöglichkeiten informieren (zum Newsletter).

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