Arbeitsrecht

Eine der wesentlichen Säulen für unternehmerischen Erfolg sind kompetente und motivierte Mitarbeiter. Voraussetzung dafür sind bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses rechtlich fundierte Dienstverträge, die einerseits den betrieblichen Besonderheiten und Bedürfnissen des Arbeitgebers gerecht werden und andererseits die strengen Vorgaben der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung erfüllen. Auch die rechtzeitige Wahl des richtigen Vertragstyps und Arbeitszeitmodells kann für das Unternehmen etwaige teure und den Betriebsfrieden störende Gerichtsverfahren vermeiden. In „schwierigen“ Situationen (ob mit einem einzelnen Mitarbeiter oder dem Betriebsrat) unterstützen wir Sie mit unseren profunden Kenntnissen der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung, strategischem Denken und Soft-Skill-Fähigkeiten im Umgang mit Mitarbeitern.

  • Erstellen von maßgeschneiderten Dienstverträgen und standardisierten Dienstverträgen, insbesondere auch von Vorstands- oder Geschäftsführerverträgen
  • Beratung und Gestaltung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Werkverträge, freie Dienstverträge, Verträge über fallweise Beschäftigung)
  • Beratung und Formulieren von Betriebsvereinbarungen (Arbeitszeitmodelle, Einführung von leistungsorientierten Entlohnungssystemen, Einführung von elektronischen Personaldaten-oder Kontrollsystemen) sowie Evaluierung von Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsrechtliche Unterstützung bei Massenkündigungen
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence und arbeitsrechtlicher Compliance Check
  • Beratung bei allen Aspekten des Umgangs mit dem Betriebsrat
  • Beratung und Abwicklung von Unternehmensreorganisationen und -umstrukturierungen (Grenzen der Versetzungsmöglichkeit, Betriebsübergang)
  • Beratung und Umsetzung von Betriebspensionsmodellen
  • Führen von Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten und vor Behörden (Bundessozialamt, Arbeitsinspektorat)
  • Durchführen von Arbeitsrechtsseminaren für Führungskräfte

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